Unsere Wohnungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Für viele unserer Mietwohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Zuständig ist dafür die Behörde des Ortes, in dem sich die angebotene Wohnung befindet.

Unsere aktuellen Wohnungsangebote inserieren wir auf dem Immobilienportal Immobilienscout24:
Um Sie als Interessent/in für eine Wohnung zu berücksichtigen, benötigen wir von Ihnen unseren ausgefüllten Bewerbungsbogen (Download hier).
Nach Erhalt nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.