Unsere Wohnungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Für viele unserer Mietwohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Zuständig ist dafür die Behörde des Ortes, in dem sich die angebotene Wohnung befindet.

Unsere aktuellen Wohnungsangebote inserieren wir bei Kleinanzeigen:
Um Sie als Interessent/in für eine Wohnung zu berücksichtigen, benötigen wir von Ihnen unseren ausgefüllten Bewerbungsbogen (Download hier).
Nach Erhalt nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
